Caritas Frühförderstelle GEO-HAS-SW-EBN
Caritas Frühförderstelle Gerolzhofen - Haßfurt - Schweinfurt - Ebern
Träger
Caritas-Schulen gGmbH WürzburgAnsprechpartner
Gudrun Heinrich, Leitung, Heilpädagogin
Adresse
Hermann-Löns-Str. 2
97447 Gerolzhofen
Telefon, Fax
a) Hermann-Löns-Str. 2, 97447 Gerolzhofen
b) Hauptstr. 19, 97437 Haßfurt
c) St.-Anton-Str. 14, 97422 Schweinfurt
d) Im Frauengrund 12, 96106 Ebern
Tel.:09382 315484
Fax:09382 317462
info@fruehfoerderstelle-geo.de
Zielgruppe
Kinder ab Geburt bis zur Einschulung
Kinder mit Entwicklungsverzögerung, Störungen oder Behinderungen in einem oder mehreren Entwicklungsbereichen, zum Beispiel
- nach Früh- oder Risikogeburt
- bei Bewegungsstörungen
- bei Sprachstörungen
- bei Aufmerksamkeitsstörungen
- bei Störungen der Konzentration
- bei Störungen des Gedächtnisses
- Schrei-Babys
- bei Verhaltens- oder Kontaktproblemen
Kinder psychisch erkrankter Eltern, wenn die Kinder Entwicklungsverzögerungen oder Verhaltensauffälligkeiten zeigen
Leistungsangebot und -grenzen
- Information und Beratung:
Eltern / Bezugspersonen können das offene Beratungsangebot in Anspruch nehmen. Im Beratungsgespräch wird geklärt, ob das vermutete Entwicklungsrisiko des Kindes weitergehender fachlicher Maßnahmen bedarf. - Diagnostik:
In unserem interdisziplinären Team erstellen wir einen individuellen Förder- und Behandlungsplan, welcher auf Ihr Kind zugeschnitten ist. Dazu erheben wir eine genau Anamnese (Vorgeschichte) und einen differenzierten Befund.
Wir informieren Sie über den Entwicklungsstand Ihres Kindes. Unsere professionelle Entwicklungs- und Verlaufsdiagnostik dient als Basis für die Förderung. - Förderung:
Die Betreuung im Rahmen der Interdisziplinären Frühförderung ist grundsätzlich auf die Gesamtförderung ausgerichtet und beachtet alle Fähigkeiten, die Ihr Kind für seine Entwicklung benötigt. Im Allgemeinen muss von einer Langzeitbehandlung ausgegangen werden. Die Förderung kann sich über Monate oder länger erstrecken. Bedenken Sie, dass die Symptome vieler verschiedener Bereiche beachtet und behandelt werden müssen. Häufig müssen Fähigkeiten erarbeitet werden, die zu früheren Entwicklungsstufen gehören.
Falls es notwendig wird, mehrere Fachkräfte an der Betreuung zu beteiligen, sind wir darauf bedacht, alle Einzelmaßnahmen zu koordinieren und aufeinander abzustimmen. Dazu gehören in erster Linie Heilpädagogik, Psychologie, Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie. - Elternarbeit:
Unterstützung der Eltern der geförderten Kinder durch Beratung und Einzelkurse zu verschiedenen Themen.
Vermittlung positiver Interaktionen (Spielangebote, Routinen des täglichen Lebens wie z. B. gemeinsames Essen). Das ist insbesondere für Eltern mit psychischen Erkrankungen und ihren Kindern wichtig. - Vermittlung weiterer Hilfsangebote:
Wenn die Förderung Ihres Kindes bei uns zu Ende geht, unterstützen wir Sie, geeignete Fördermaßnahmen für Ihr Kind zu finden, falls das erforderlich ist. Wir unterstützen Sie gerne bei Fragen zu Integration und Inklusion Ihres Kindes in Kindergarten und Schule.
Finanzierung, Kostenträger, Antragstellung
Rechtsgrundlage ist die Rahmenvereinbarung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder in interdisziplinären Frühförderstellen Bayern, beschlossen von den überörtlichen Sozialhilfeträgern, der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern und den Trägern der interdisziplinären Frühförderstellen.
Der Förderbedarf wird in Zusammenarbeit von Frühförderstelle, Arzt und Eltern festgestellt bzw. bestätigt.
Die wesentlichen rechtlichen Grundlagen für die Arbeit unserer Interdisziplinären Frühförderstellen finden sich in den §§ 30 und 55/56 SGB IX sowie in der Frühförderverordnung vom 24.6.2003.
Die Leistungen für die medizinisch-therapeutischen Maßnahmen werden auf der Grundlage der §§ 32 und 70 SGB V gewährt, die heilpädagogischen Maßnahmen nach den §§ 53/54 SGB XII und nach Art. 53 BayKJHG.
Kooperationspartner
- Ärzte, Kinderärzte
- Sozialpädiatrische Zentren, Fachkliniken
- Beratungsstellen (z. B. Erziehungsberatung)
- Fördereinrichtungen und Förderschulen
- Fachleute, z. B. Logopäden ...
- Ämter und Behörden
Zuständigkeit, Einzugsbereich
Der Einzugsbereich der Interdisziplinären Caritas-Frühförderstelle erstreckt sich über die Stadt Schweinfurt, die Landkreise Schweinfurt, Haßfurt, Kitzingen und angrenzende Landkreise
Websites, Links
http://www.fruehfoerderstelle-geo.de